In dringenden Notfällen wählen Sie bitte umgehend die 112!
Zu allgemeinen und organisatorischen Fragen steht Ihnen die Hauptwache Ennepetal in der Wehrstaße unter folgender Nummer zur Verfügung: 02333 73600
Weitere Informationen finden Sie im Bereich „FAQ“ sowie „Downloads“.
Um keine wertvolle Zeit mit eventuellen Nachmeldungen zu verschwenden, richtet man sich im Alarmfall grundsätzlich nach der Alarmmeldung, geht jedoch von einem größeren Ausmaß aus, um im Bedarfsfall die notwendigen Einsatzfahrzeuge -und -kräfte vor Ort zu haben.
Da die Feuerwehr nur mit Martinshorn und Blaulicht Wegerechte hat, muss beides genutzt werden, um den anderen Verkehrsteilnehmern die Einsatzfahrt kenntlich zu machen. Zudem herrscht nachts ein höheres Unfallrisiko aufgrund von Unaufmerksamkeit der Autofahrer*innen, dem kann so vorgebeugt werden.
Im Zweifelsfall immer: Platz machen, nicht zwangsläufig durch Anhalten, sondern auch durch Freimachen einer Kurve oder Engstelle. Bei Nicht-Gefährdung darf auch eine rote Ampel überfahren werden.
Zu Beginn und zum Ende eines Einsatzes benötigt man eine größere Anzahl an Einsatzkräften, um Gerätschaften auf- und rückzubauen sowie aufzuräumen. Nicht jedes Fahrzeug und jede Einsatzkraft ist für jeden Einsatz geeignet, liegt kein spezifischer Auftrag vor, bleiben die Einsatzkräfte und Fahrzeuge an der Einsatzstelle in Bereitschaft.
Da es sich bei der Freiwilligen Feuerwehr um ein Ehrenamt handelt, werden die Einsätze und Übungen nicht bezahlt. Sollte Auslagen wie Verdienstausfall oder beschädigte Privatgegenstände entstehen, werden die erstattet. Als Führungskraft der Freiwilligen Feuerwehr erhält man je nach Kommune eine geringe Aufwandsentschädigung.
Grundsätzlich gilt: Bei Alarmierung im guten Glauben, bei Menschenrettungen und bei Brandeinsätzen zahlt die Kommune. Ausnahmen sind hier die absichtliche Fehlalarmierung oder der Brandeinsatz bei Ermittlung des vorsätzlichen Brandstifters. Individuelle Hilfeleistungen, die keine Gefährdungsgrundlage haben, wie das Absägen geschädigter Bäume oder das Auspumpen von Kellern, müssen selber gezahlt werden, bei entsprechendem Versicherungsschutz wird dies von der Versicherung übernommen.